Aktuelles

Krankenhaus-Besuchsdienst

Bild: Peter Weidemann, pfarrbriefservice.de
Bild: Peter Weidemann, pfarrbriefservice.de


Liebe Pfarrgemeinde,


in den letzten Wochen ist es aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung vermehrt zu Rückfragen bezüglich der

Krankenhaus-Patientenlisten der Pfarrbesuchsdienste gekommen.


Um sicherzustellen, dass Sie auf den Pfarrlisten für Krankenbesuche stehen, geben Sie bei der Aufnahme in ein Krankenhaus bitte Ihre Konfession an und kreuzen beim Ausfüllen des Aufnahmevertrages auf der letzten Seite an folgender Stelle „Ja“ an:


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Auskünfte an Dritte (gem. Art. 6 Abs 1a, Art. 9 Abs 2a DS-GVO)

Sofern ich Angaben über meine Religionszugehörigkeit mache, bin ich mit der Weitergabe an die Klinikseelsorge und den Besuchsdienst einverstanden.         Ja      X              Nein                

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Derzeit sind regelmäßige Besuche im Krankenhaus nur eingeschränkt möglich , sollten Sie oder ein Angehöriger bei einem Aufenthalt im Krankenhaus Besuch aus der Pfarrei wünschen, so können Sie sich auch gerne an das Pfarrbüro wenden. Von dort werden die Informationen auf Wunsch weitergegeben.