Liebe Pfarrgemeinde,
in den letzten Wochen ist es
aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung
vermehrt zu Rückfragen bezüglich der
Krankenhaus-Patientenlisten
der Pfarrbesuchsdienste gekommen.
Um sicherzustellen, dass Sie auf den
Pfarrlisten für Krankenbesuche stehen, geben Sie bei der Aufnahme in ein
Krankenhaus bitte Ihre Konfession an und kreuzen beim Ausfüllen des
Aufnahmevertrages auf der letzten Seite an folgender Stelle „Ja“ an:
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Auskünfte an Dritte (gem. Art. 6 Abs 1a, Art. 9 Abs 2a DS-GVO)
Sofern ich Angaben über meine Religionszugehörigkeit mache, bin ich mit der Weitergabe an die Klinikseelsorge und den Besuchsdienst einverstanden. Ja X Nein
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Derzeit sind regelmäßige Besuche im Krankenhaus nur eingeschränkt möglich , sollten Sie oder ein Angehöriger bei einem Aufenthalt im Krankenhaus Besuch aus der Pfarrei wünschen, so können Sie sich auch gerne an das Pfarrbüro wenden. Von dort werden die Informationen auf Wunsch weitergegeben.
© St. Bonifatius, Weyhers