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Kirchensteuer 2020

Kirchensteuer



Sehr geehrtes Gemeindemitglied,

 

es  gibt immer wieder Fragen zur Ortskirchensteuer 2020.  Wir möchten die Gelegenheit nutzen, Ihnen einige Informationen zur Ortskirchensteuer an die Hand zu geben.

 

Die Ortskirchensteuer ist im staatlichen Recht als Teil der Kirchensteuer verankert. Sie wird jedoch nicht vom Staat festgelegt und über die Finanzämter erhoben, sondern durch die Kirchengemeinden selbst. Somit ist die Ortskirchensteuer keine freiwillige Spende, sondern eine reguläre Steuer.

 

Warum gibt es die Ortskirchensteuer? Die vom Finanzamt eingezogene Kirchensteuer wird der Bistumsverwaltung zur Verfügung gestellt und dient primär der Finanzierung der unterschiedlichsten Aufwendungen des Bistums: von seelsorgerischen und caritativen Projekten über Baumaßnahmen bis hin zu Personalkosten. Auf Basis eines festgelegten Schlüssels wird ein Teil der Kirchensteuer vom Bistum an die einzelnen Kirchengemeinden weitergeleitet. Dort werden die Mittel für deren Belange und Verpflichtungen verwendet.

 

Lieder ist die „Schlüsselzuweisung“ für einen soliden Haushalt nicht ausreichend.  Zusammen mit der Ortskirchensteuer können wir unseren wichtigen Aufgaben und Verpflichtungen hier in unserer Gemeinde nachkommen. Dazu gehört die Unterhaltung unseres Kindergartens, der Erhalt unserer Kirchen, Wartungsverträge, Versicherungen, Beheizung der Kirchen und vieles anderes mehr, wie etwa die Jugendarbeit.

 

Unsere Kirchengemeinde ist auf die Ortskirchensteuer angewiesen. Deshalb bitten wir Sie: Zahlen sie ihr Ortskirchensteuer.  Es kommt letztendlich uns allen wieder zugute.

 



Sofern noch nicht geschehen, bitten wir um Überweisung des fälligen Betrages.


Herzlichen Dank !